Vollmacht für die Abholung von Patientenunterlagen
aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung sind wir verpflichtet, unsere Patientendaten zu schützen.
Daher können wir Rezepte / Überweisungen / Befunde usw. nur noch an unsere Patientinnen direkt oder an Abholer mit Vollmacht aushändigen.
Bitte beachten Sie, dass die Identität des Bevollmächtigten (z. B. durch einen Personalausweis) nachgewiesen werden muss. Die Vollmacht kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Hierkönnen Sie ein Formular für den Abholer drucken.
Vollmacht für die Abholung von Patientenunterlagen